Energie sparen Gesetz für Anleger? – Reform der Gebäudeförderung

Wird Energie sparen Gesetz? 

Jein. Die Energiesparmaßnahmen der Regierung umfassen eine Reihe von Verordnungen und Reformen, die nicht für jeden zwingend relevant sein müssen. Es kommt auf den Einzelfall an. 

Den Ernst der Lage hat die Bundesregierung nicht erst seit der Energiekrise rund um den Ukraine-Krieg erkannt. Die Bedeutung des Ukraine-Kriegs für den Immobilienmarkt steht ebenfalls zur Debatte.
Um die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen sind signifikante Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs nötig. Der Anstieg der Energiepreise im Rahmen des Ukraine Kriegs unterstreicht diese Notwendigkeit nochmals. 

Zweifellos ist die derzeitige Energiekrise ein schwerwiegender Faktor und beansprucht alle Aufmerksamkeit. Die Reform zur Gebäudeförderung soll Energieeffizienz aber grundsätzlich und krisenunabhängig in den Fokus rücken und fördern. 

Der Schwerpunkt der Gebäudeförderung gilt deshalb der energetischen Sanierung. Es soll einfacher und attraktiver werden Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen auszutauschen. Dadurch können langfristig Energiekosten eingespart werden, was Mieter und Eigentümer auf Dauer weniger kostet und zudem dabei hilft, die Klimaziele zu erreichen. 

 

Das erste „Energie sparen Gesetz“ – Reform der Gebäudeförderung 

Stichtage zur Reform der Gebäudeförderung, die am 27.07.2022 von der Bundesregierung veröffentlicht wurden:

28. Juli 2022: Komplettsanierung – Neue Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW.

15. August 2022: Einzelmaßnahmen der Sanierung – Inkrafttreten der neuen Förderbedingungen für Antragstellung für Einzelsanierungsmaßnahmen wie Fenstertausch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

2023: Die Neubauförderung wird vom Bundesbauministerium in Absprache mit dem Bundeswirtschaftsministerium reformiert. Bis dahin läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit weiter. Für dieses Jahr gibt es aktuell nur Folgeanpassungen, die aus den bereits angekündigten Änderungen bei der Sanierung resultieren. 

Weitere Informationen zur Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie hier.

 

Energieeinsparverordnungen – Das zweite „Energie sparen Gesetz“ 

Die vom Bundeskabinett gebilligten Energieeinsparverordnungen dürfen nicht mit den beschlossenen Reformen der Gebäudeförderung verwechselt werden. 

Anders als die BEG-Reform dienen die Energieeinsparverordnungen vor allem der kurz- und mittelfristigen Gewährleistung der Versorgungssicherheit und sind somit direkte Konsequenz des Ukraine-Kriegs. 

Neben dem Bau von Flüssiggas-Terminals aufgrund der Gasknappheit sind öffentliche Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte zur Energieeinsparung für die kommende und die übernächste Heizperiode angehalten. 

Gültig ist die erste der beiden Verordnungen ab dem 1. September 2022 und soll zunächst für sechs Monate gelten. 

Es geht unter anderem um: 

  • Mindesttemperatur Klauseln in Mietverträgen werden entkräftet 
  • Verbot bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken 
  • Räume in öffentlichen Nichtwohngebäuden, in denen sich nicht regelmäßig aufgehalten wird, nicht mehr beheizen (es gibt Ausnahmen) 
  • Lufttemperaturhöchstgrenze von vorübergehend 19 Grad in Büros 
  • Keine Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen (Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung) 

 

Die zweite Energieeinsparverordnung betrifft die Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen. Sie tritt ab dem 1. Oktober in Kraft und hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. 

Diese umfasst unter anderem folgende Bestimmungen: 

  • Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen werden dazu verpflichtet, in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchzuführen. 
  • Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis sind verpflichtet, einen hydraulischen Abgleich vorzunehmen, sofern ein solcher bislang nicht durchgeführt wurde. 

Mehr zum sog. „Energie sparen Gesetz“ der Energieeinsparverordnungen finden Sie hier.

 

Die Gasumlage ab 1. Oktober – das Dritte „Energie sparen Gesetz“ 

Eine weitere direkte Konsequenz des Ukraine-Kriegs sind die höheren Importkosten für Gaslieferungen. Um die Versorger zu entlasten und eine Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird die Gasumlage zunächst 2,4 Cent pro Kilowattstunde betragen und vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2024 gelten. Sie soll bei allen Gasverbrauchern erhoben werden und kann alle drei Monate angepasst werden. 

 

Was bedeutet die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude konkret für Anleger? 

Konkret bedeutet die Reform der Gebäudeförderung, dass es in Zukunft einen immer größeren Kompetenzbedarf gibt, um Fördermittel sachgerecht anzufordern und zu verbauen. Das kommt vor allem Investoren entgegen, die sich auf den Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien spezialisiert haben. 

Als Teil der im Volksmund häufig pauschal als „Energie sparen Gesetz“ bezeichneten Energieeinsparmaßnahmen erlaubt die Reform der Gebäudeförderung es uns als Spezialist für die energetische Revitalisierung von Bestandsimmobilien noch effizienter zu sanieren und entsprechend höhere Wertsteigerungen zu erzielen. Das spielt auch unseren Anlegern in die Karten, die sich über höhere Renditen und ein zukunftsorientiertes Investment freuen können. 

Die Variond Gruppe konzentriert sich seit Jahren erfolgreich auf die energetische Sanierung und Wertsteigerung von Bestandsimmobilien.  

Mehr über Variond

Die VARIOND Gruppe ist ein Bestandsentwickler mit Sitz im Herzen Stuttgarts. Wir erkennen und entwickeln Potenziale im Großraum Stuttgart und schaffen zusätzlichen und hochwertigen Wohnraum. Dadurch können wir mit Stolz zur Verbesserung des süddeutschen Wohnmarktes beitragen.

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